Rechtsprechung
BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83
Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung
Auszug aus BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86
Für jene allgemeine Feststellung hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß die Härte nicht "erheblich" oder "empfindlich", sondern lediglich allgemein spürbar sein müsse (BGHZ 68, 66, 69; 89, 173, 174 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschluß vom 30. September 1985 - AnwZ (B) 32/85 m.w.N.).Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich sei, seine Praxis innerhalb von 10 Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen (BGHZ 89, 173, 175 ff. [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83], vgl. ferner den genannten Senatsbeschluß vom 30. September 1985).
- BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86
Dieses Prinzip behält entgegen der Auffassung der Antragsteller auch dann seinen guten Sinn, wenn die Landgerichtsbezirke heute stärker als früher zusammenwachsen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).Das Gemeinschaftsrecht überläßt es den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und insbesondere die Niederlassungsfreiheit innerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets zu regeln; es beschränkt sich auf die Gewährleistung der Niederlassungsfreiheit des Rechtsanwalts in einem anderen Mitgliedsstaat (vgl. auch hierzu Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).
- BGH, 30.09.1985 - AnwZ (B) 32/85
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86
Für jene allgemeine Feststellung hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß die Härte nicht "erheblich" oder "empfindlich", sondern lediglich allgemein spürbar sein müsse (BGHZ 68, 66, 69; 89, 173, 174 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschluß vom 30. September 1985 - AnwZ (B) 32/85 m.w.N.).Es gibt keinen Anspruch auf gesetzwidrige Gleichbehandlung, auf "Gleichheit im Unrecht" (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1985 - AnwZ (B) 32/85).
- BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76
Mehrfachzulassung bei kommunaler Neuordnung
Auszug aus BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86
Für jene allgemeine Feststellung hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß die Härte nicht "erheblich" oder "empfindlich", sondern lediglich allgemein spürbar sein müsse (BGHZ 68, 66, 69; 89, 173, 174 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschluß vom 30. September 1985 - AnwZ (B) 32/85 m.w.N.). - BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 46/85
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86
Lassen sich rechtserhebliche wirtschaftliche Nachteile nicht ermitteln, fehlt es von vornherein an den Voraussetzungen für eine Verlängerung der Zweitzulassung (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1985 - AnwZ (B) 46/85).
- BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 42/88
Zweitzulassung des Rechtsanwalts
Dies wäre aber notwendig gewesen, da es ihm obliegt, die Voraussetzungen für eine besondere Härte darzulegen (Senat, Beschl v. 26.5. 1986 - AnwZ (B) 3/86 - und v. 30.11.1987 - AnwZ (B) 28/87 - m. w. Nachw.). - BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 25/89
Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet - …
In diesem Fall wäre die Verlängerung der Doppelzulassung der Homberger Rechtsanwälte nicht gerechtfertigt und für die Entscheidung im vorliegenden Fall unbeachtlich; es gibt keinen Anspruch auf gesetzwidrige Gleichbehandlung, auf "Gleichheit im Unrecht" (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 3/86 m.w.N.). - BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 26/89
Widerruf einer Doppelzulassung eines Rechtsanwalts - Voraussetzung für eine …
In diesem Fall wäre die Verlängerung der Doppel Zulassung der Homberger Rechtsanwälte nicht gerechtfertigt und für die Entscheidung im vorliegenden Fall unbeachtlich; es gibt keinen Anspruch auf gesetzwidrige Gleichbehandlung, auf "Gleichheit im Unrecht" (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 3/86 m.w.N.). - BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 26/88
Rechtsmittel
Lassen sich rechtserhebliche wirtschaftliche Nachteile nicht ermitteln, dann fehlt es von vornherein an den Voraussetzungen für eine Verlängerung der Zweitzulassung (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 3/86).